Dt. Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz

„Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“

Die Deutsche Datenschutzkonferenz hat im Februar 2016 eine Orientierungshilfe „zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“ veröffentlicht.

"Die Orientierungshilfe zeigt den datenschutzrechtlichen Rahmen und
Regelungsmöglichkeiten der Nutzung des betrieblichen Internet- und 
E-Mail-Dienstes durch die Beschäftigten auf. Sie soll es den Arbeit-
gebern und den Beschäftigten erleichtern, eine klare Regelung im Un-
ternehmen zu erreichen, soweit eine private Nutzung des Internets 
und/oder des E-Mail-Dienstes erlaubt sein soll. Zudem enthält diese
Orientierungshilfe ein Muster für eine Betriebsvereinbarung/Richt-
linie/Anweisung für die private Nutzung von Internet und/oder des 
betrieblichen E-Mail Postfachs." 
Quelle: https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/
informat/internet/oh-internet-arbeitsplatz.pdf

Da eine private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts im Allgemeinen nicht mehr erforderlich ist, empfehle ich grundsätzlich zum einen die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts zu verbieten und zum anderen die Nutzung von Webmailern (in Pausen und außerhalb der Arbeitszeit) für die private E-Mail-Nutzung zu erlauben.

Der Kurzlink zu dieser Seite ist: https://daschuwi.de/4GAQa
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