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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

HinSchG: Fachkundeschulung zum Betrieb der internen Meldestelle

Jedes Unternehmen mit „in der Regel“ mindestens 50 Beschäftigten muss bis zum 17. Dezember 2023 eine „interne Meldestelle“ nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einrichten. Unternehmen mit „in der Regel“ mindestens 250 Beschäftigten mussten diese Meldestelle bereits bis zum 02. Juli … Weiterlesen

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