Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)

Alle wichtigen Informationen zum neuen, vom Bundesatag am 27. April 2017 verabschiedeten und am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) finden Sie unter

https://dsgvo.expert/thema/dsgvo-allgemein/anpassung-in-deutschland/bdsg-n/

Eine (nicht-amtliche) konsolidierte Fassung finden Sie unter:

https://dsgvo.expert/BDSG-Mat

Das BDSG-neu ist Art. 1 des Datenschutzanpussungs- und Umsetzungsgesetz – EU (DSAnpUG-EU) und dient u.a. der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

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