„Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“
Die Deutsche Datenschutzkonferenz hat im Februar 2016 eine Orientierungshilfe „zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“ veröffentlicht.
"Die Orientierungshilfe zeigt den datenschutzrechtlichen Rahmen und Regelungsmöglichkeiten der Nutzung des betrieblichen Internet- und E-Mail-Dienstes durch die Beschäftigten auf. Sie soll es den Arbeit- gebern und den Beschäftigten erleichtern, eine klare Regelung im Un- ternehmen zu erreichen, soweit eine private Nutzung des Internets und/oder des E-Mail-Dienstes erlaubt sein soll. Zudem enthält diese Orientierungshilfe ein Muster für eine Betriebsvereinbarung/Richt- linie/Anweisung für die private Nutzung von Internet und/oder des betrieblichen E-Mail Postfachs." Quelle: https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/ informat/internet/oh-internet-arbeitsplatz.pdf
Da eine private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts im Allgemeinen nicht mehr erforderlich ist, empfehle ich grundsätzlich zum einen die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts zu verbieten und zum anderen die Nutzung von Webmailern (in Pausen und außerhalb der Arbeitszeit) für die private E-Mail-Nutzung zu erlauben.