Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2009
Hier finden Sie einen Auszug (§§ 88 - 115) des TKG mit den 2009 beschlossenen
Änderungen als PDF-Datei: TKG-2009-07-03-A4-Auszug.pdf
Hierin sind insbesondere die Verschärfungen in der Telefonwerbung aber auch
andere Änderungen enthalten.
Die wichtigsten datenschutzrechtlichen Neuerungen im
Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (gültig ab 01. Juli 2004):
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Das Fernmeldegeheimnis ist nun in § 88 (bisher 85)
geregelt.
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Die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) wurde in
das TKG eingegliedert
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TK-Datenschutz wird nun in den §§ 91 – 107 TKG geregelt
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Verwendung von Bestandsdaten zur Beratung,
Werbung für eigene Angebote und zur Marktforschung (*)
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Vollständige Speicherung der Verkehrsdaten
(früher Verbindungsdaten genannt) als Regelfall (*)
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Beschränkte Zulässigkeit der Inverssuche
(*)
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Verwendung der Standortdaten für
ortsabhängige Dienste (*)
Zu den mit (*) gekennzeichneten Punkten finden Sie weitere
Informationen in den Vortragsfolien (als PDF-Datei).
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