Anerkannter
Sachverständiger für das

Expert for legal and technical evaluations for the  European Privacy Seal (EuroPriSe)
 

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Datenschutzbeauftr. · DS-Gütesiegel · EuroPriSe

Sie haben noch kein Datenschutz-Gütesiegel?

Das Datenschutz-Gütesiegel wird vom Unabhängigen Landeszentrum für Daten­schutz Schleswig-Holstein (http://www.datenschutzzentrum.de/) bundesweit für in­formationstechnische Produkte, die für den Einsatz in der Verwaltung geeignet sind, vergeben. Ausgezeichnet werden IT-Produkte, denen ein Gutachten be­scheinigt, dass sie den strengen Anforderungen des schleswig-holsteinischen Landesdaten­schutzgesetzes genügen (weitere Informationen finden Sie hier).


 

Warum sollte Ihr Produkt ein Datenschutz-Gütesiegel haben?

  • Weil Sie  mit der Auszeichnung für daten­schutzkonforme Produkte auf dem Markt werben und somit Ihre Wettbewerbsvorteile durch Datenschutz nutzen können.
  • Weil Ihre Kunden Ihnen vertrauen können, wenn Sie Produkte mit dem Datenschutzgütesiegel einsetzen.
  • Weil die Arbeit ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Vewendung von Produkten mit dem Datenschutzgütesiegel vereinfacht wird.

Welche Produkte können mit dem Datenschutz-Gütesiegel ausgezeichnet werden?

  • Alle IT-Produkte (Software, Hardware oder eine Kombination hieraus), die für die Verwaltung in Schleswig-Holstein geeignet sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ihr Produkt dort auch eingesetzt wird. Es reicht aus, dass es dort eingesetzt werden könnte.

Wie komme Sie zu einem Datenschutz-Gütesiegel für Ihr Produkt?

  • Sie beauftragen als Hersteller- oder Vertriebsfirma Sachverständige mit der Begutachtung Ihres Produktes.
  • Die Sachverständigen führen eine rechtliche und eine technische Prüfung Ihres Produktes durch und erstellen ein schriftliches Gutachen
  • Sie reichen dieses Gutachten zusammen mit dem Antrag auf Zertifizierung beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz ein.
  • Das Datenschutzzentrum erstellt nach Prüfung des Gutachten - wenn keine Mängel aufgetreten sind - das Datenschutzgütesiegel für zunächst zwei Jahre aus. Nach Ablauf der zwei Jahre können Sie eine Rezertifizerung beantragen

Wir unterstützen Sie in allen Schritten zur Erlangung des Datenschutz-Gütesiegels. 

Diplom-Informatiker Werner Hülsmann  erhielt als erster Sachverständiger im süddeut­schen Raum vom Un­abhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schles­wig-Holstein die Anerkennung als Gutachter für IT-Produkte. Er ist bundesweit der siebte Gutachter, der vom Daten­schutzzentrum die Anerkennung sowohl im Bereich Recht als auch im Be­reich Technik erhielt, so daß er das Gutachten über die rechtliche und die technische Prüfung erstellen kann! Sie benötigen also nur einen Gutachter zu Beantragung des Datenschutz-Gütesiegels. Dies vermindert den für die technische und rechtliche Prüfung sowie für die Erstellung des Gutachten erforderlichen Aufwand erheblich.

 

Wollen Sie Ihr bereits fertiges IT-Produkt zertifizieren lassen, beraten wir Sie welche Schritte zu unternehmen sind. Auf Wunsch prüfen wir vor der Erstellung eines Gutachtens in einem Datenschutzaudit, ob und wenn ja welche Änderungen für ein positives Gutachten erforderlich sind.

 

Planen Sie ein neues Produkt, so erstellen wir Ihnen ein Anforderungsprofil, mit dessen Hilfe die rechtlichen und technischen Anforderungen zur Erlangung des Datenschutzgütesiegels bereits bei Planung und Entwicklung des neuen IT-Produktes berücksichtigt werden können. Dies erspart spätere - meist aufwendigere - Änderungen und erleichtert die Erstellung des Gutachtens.

 


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