Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein Datenschutzbeauftragter zu
bestellen, wenn mehr als neun Personen EDV gestützt personenbezogene
Daten verarbeiten oder nutzen (vgl. § 4f BDSG). Zu diesen Daten gehören
z.B. Personaldaten, Anschriften von Kunden und Lieferanten. Soweit
besondere Arten personenbezogener Daten (z.B. Krankheits- oder
Patientendaten) verarbeitet oder genutzt werden ohne dass es hierzu eine
gesetzliche Vorgabe oder einen Vertrag mit dem Betroffenen
gibt oder wenn personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung
gespeichert (z.B. beim Direktmarketing oder in Auskunfteien) werden,
ist unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter/innen ebenfalls ein
Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Der Datenschhutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde und
Zuverlässigkeit besitzen. Die Fachkunde läßt sich z.B. in Seminaren erwerben.
Wer sollte einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten brauchen (s.o.) und bei denen
der zeitliche Aufwand für dessen Tätigkeit nur einen Teil (bis etwa zur Hälfte)
der Arbeitszeit eines Mitarbeiters ausmachen würde, können durch die
Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten meist erhebliche Kosten
einsparen. So sind schon alleine für die "Grundausbildung" zum
Datenschutzbeauftragten drei bis fünf Seminartage zu rechnen, die bei externe
Beauftragung nicht anfallen.
In der Tabelle finden Sie Vorteile (+) und Nachteile (-) der Bestellung eines internen und eines
externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten:
Interner Datenschutzbeauftragte/r
|
Externer Datenschutzbeauftragte/r |
+ kennt sich im Unternehmen
aus
- Kosten und Zeitaufwand
für zu lesende Fachliteratur
- Kosten und Zeitaufwand
für zu lesende Fachzeitschriften
- Kosten für regelmäßige
Fortbildung (Seminare, Workshops, Konferenzen)<
- obige Kosten entstehen
unabhängig vom konkreten Aufwand für die Datenschutztätigkeiten im
Unternehmen |
- muß sich erst mit den
Unternehmensstrukturen vertraut machen
+ liest und wertet
Fachliteratur regelmäßig aus
+ liest und wertet
Fachzeitschriften regelmäßig aus
+ regelmäßige Fortbildung
durch Seminare, Workshops und Konferenzen
+ Kosten entstehen nur für
den tatsächlichen Aufwand für die Datenschutztätigkeiten im
Unternehmen |
Wir beraten Sie vertraulich, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten
bestellen muss und wie sie am günstigsten dieser Verpflichtung nachkommen
können. Je nach konkreter Situation in Ihrem Unternehmen unterbreiten wir Ihnen
eine Konzept zur Schulung eines eigenen Datenschutzbeauftragten oder erstellen
Ihnen ein Angebot über unsere Tätigkeit als Externer Datenschutzbeauftragter für
Sie gemäß § 4f BDSG.
Eine Kurzinfo zur Bestellung, Stellung und
Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier als
PDF-Datei.
Wenn Sie unsere Dienstleistungen als
externer Datenschutzbeauftragter in Anspruch nehmen, ist die vom
Bundesdatenschutzgesetz geforderte erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit
dauerhaft und nachweislich gewährleistet.
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