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Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein Datenschutzbeauftragter zu be­stellen, wenn mehr als neun Personen EDV gestützt personenbezogene Da­ten verarbeiten oder nutzen (vgl. § 4f BDSG). Zu diesen Daten gehören z.B. Perso­naldaten, Anschriften von Kunden und Lieferanten. Soweit besondere Ar­ten per­sonenbezogener Daten (z.B. Krankheits- oder Patientendaten) verarbeitet oder ge­nutzt werden ohne dass es hierzu eine gesetzliche Vorgabe oder einen Vertrag mit dem Betroffenen gibt oder wenn personenbezogene Daten zum Zweck der Übermitt­lung ge­speichert (z.B. beim Direktmarketing oder in Auskunftei­en) werden, ist unabhän­gig von der Zahl der Mitarbeiter/innen ebenfalls ein Datenschutzbe­auftragter zu bestellen.

 

Der Datenschhutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Die Fachkunde läßt sich z.B. in Seminaren erwerben.

 

Wer sollte einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten brauchen (s.o.) und bei denen der zeitliche Aufwand für dessen Tätigkeit nur einen Teil (bis etwa zur Hälfte) der Arbeitszeit eines Mitarbeiters ausmachen würde, können durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten meist erhebliche Kosten einsparen. So sind schon alleine für die "Grundausbildung" zum Datenschutzbeauftragten drei bis fünf Seminartage zu rechnen, die bei externe Beauftragung nicht anfallen.

In der Tabelle finden Sie Vorteile (+) und Nachteile (-) der Bestellung eines internen und eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten:

 

Interner Datenschutzbeauftragte/r

Externer Datenschutzbeauftragte/r

+ kennt sich im Unternehmen aus

- Kosten und Zeitaufwand für zu lesende  Fachliteratur

- Kosten und Zeitaufwand für zu lesende Fachzeitschriften

- Kosten für regelmäßige Fortbildung (Seminare, Workshops, Konferenzen)<

- obige Kosten entstehen unabhängig vom konkreten Aufwand für die Datenschutztätigkeiten im Unternehmen

- muß sich erst mit den Unternehmens­strukturen vertraut machen

+ liest und wertet Fachliteratur regelmäßig aus

+ liest und wertet Fachzeitschriften regelmäßig aus

+ regelmäßige Fortbildung durch Semi­nare, Workshops und Konferenzen

+ Kosten entstehen nur für den tatsächlichen Aufwand für die Datenschutztätigkeiten im Unternehmen

Wir beraten Sie vertraulich, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss und wie sie am günstigsten dieser Verpflichtung nachkommen können. Je nach konkreter Situation in Ihrem Unternehmen unterbreiten wir Ihnen eine Konzept zur Schulung eines eigenen Datenschutzbeauftragten oder erstellen Ihnen ein Angebot über unsere Tätigkeit als Externer Datenschutzbeauftragter für Sie gemäß § 4f BDSG.

 

Eine Kurzinfo zur Bestellung, Stellung und Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier als PDF-Datei.

 

Wenn Sie unsere Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter in Anspruch nehmen, ist die vom Bundesdatenschutzgesetz geforderte erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit dauerhaft und nachweislich gewährleistet.

 

 


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