Jedes Unternehmen mit „in der Regel“ mindestens 50 Beschäftigten muss bis zum 17. Dezember 2023 eine „interne Meldestelle“ nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einrichten. Unternehmen mit „in der Regel“ mindestens 250 Beschäftigten mussten diese Meldestelle bereits bis zum 02. Juli 2023 einrichten, sollte diese nicht bis zum 30. November eingerichtet sein, kann dies zu einem Bußgeld führen.
Die Meldestelle nach § 12 HinSchG kann durch eine:n oder mehrere eigene Beschäftigte aber auch durch Dritte betrieben werden. Das Unternehmen ist verpflichtet, dafür zu sorgen, „dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen.“ (§ 15 Abs. 2 HinSchG).
Diese Fachkundeschulung dient zur Erfüllung der Verpflichtung, „dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen.“ (§ 15 Abs. 2 HinSchG).
Beschreibung der Fachkundeschulung als PDF-Datei
Zielgruppe: Beschäftigte, die die interne Meldestelle nach § 12 HinSchG betreiben sollen, Datenschutzbeauftragte, die sich aus Datenschutzsicht mit der internen Meldestelle beschäftigen
Dauer: Präsenzveranstaltung: 8 UE zu 45 Minuten (6 Stunden zzgl. Pausen),
Onlineveranstaltung: 2 * UE zu 45 Minuten (2 * 3 Stunden zzgl. Pause)
Ort: online oder als Präsenzveranstaltung bei Ihnen vor Ort
Termine:
- online: Mittwoch, 06. und Donnerstag 07. Dezember 2023
jeweils von 09:30 bis 13:00 Uhr und - online oder in Präsenz nach individueller Vereinbarung
Inhalte:
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Kurze Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
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Wer ist zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet?
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Wie kann die internen Meldestelle eingerichtet werden?
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Wer sind geeignete Personen für die interne Meldestelle
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Interessenkollisionen mit anderen Aufgaben im Unternehmen
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Vertraulichkeit und Datenschutzanforderungen
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Verarbeitungstätigkeitsbeschreibung
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Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich?
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Organisation und Betrieb der Meldestelle
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Einrichtung von Meldekanälen (anonym / nicht-anonym)
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Prüfung von eingehenden Meldungen im Hinblick auf inhaltliche Zuständigkeit und Stichhaltigkeit
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Bearbeitungs- und Rückmeldefristen
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Ergreifen von Folgemaßnahmen
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Preis: Einzelteilnahme online: 269 € zzgl. MWSt.
als Inhouse-Veranstaltung (in Präsenz oder online): nach Vereinbarung
Ihr Referent: Datenschutzexperte Werner Hülsmann
Beschreibung der Fachkundeschulung als PDF-Datei
Falls Sie sich hierfür interessieren, schjreiben eine kurze E-Mail an hinschg@datenschutzwissen.de mit dem Betreff „Angebot für eine Fachkundeschulung zum HinSchG“ und geben Sie dabei die Anzahl der zu schuldenden Personen an. Danke