Mit einem Datenschutzsiegel können Sie den NutzerInnen ihrer IT-technischen Produkte (Software oder Software-Hardwarekombinationen) bzw. IT-Dienstleistungen nachweisen, dass Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung datenschutzkonformen eingesetzt werden kann. Damit erleichtern Sie Ihren KundInnen und AuftraggeberInnen die nach Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschriebene Überzeugung, dass in Ihrem Unternehmen die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden.
Seit März 2010 bin ich als rechtlicher und technischer Experte für das Europäische Datenschutzgütesiegel – European Privacy Seal – (EuroPriSe Certified European Privacy Expert – Technical and Legal – ) akkreditiert und unterstütze Sie im Prozess zur Siegelerlangung.