Informationen und Materialien zur Verfahrensübersicht, zum
Verfahrensverzeichnis bzw. Verfahrensregister nach § 4g Abs. 2 BDSG
Das sagt § 4g BDSG Abs.2 :
"Dem Beauftragten für den Datenschutz ist von der
verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 genannten Angaben
sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Im Fall des §
4d Abs. 2 macht der Beauftragte für den Datenschutz die Angaben nach § 4e Satz 1
Nr. 1 bis 8 auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar. Im Fall des § 4d
Abs. 3 gilt Satz 2 entsprechend für die verantwortliche Stelle."
Formblätter
Die folgenden Unterlagen können verwendet werden, um diese
Verfahrensbeschreibungen zu erstellen. Berücksichtigen Sie bei der Verwendung
bitte die Ausfüllhinweise!
- Ausfüllhinweise zu den Formblättern für die
Verfahrensbeschreibung (PDF-Datei)
- Hauptblatt für alle Verfahrensbeschreibung einer verantwortlichen Stelle
(RTF-Datei zum Weiterbearbeiten, PDF-Datei zum Ausdrucken und Ausfüllen). Diese Datei muss
nur einmal ausgefüllt werden und gilt für alle Verfahrensbeschreibungen.
- Die Anlage für die einzelnen Verfahrensbeschreibungen (RTF-Datei zum Weiterbearbeiten, PDF-Datei zum Ausdrucken und Ausfüllen). DIese Datei ist für
jedes Verfahren eines Unternehmens auszufüllen. Es ist so gestaltet, dass die
Erfüllung des "Jedermannsrecht" leicht
umgesetzt werden kann.
Weiterführende Literatur:
URL dieser Seite: http://www.verfahrensverzeichnis-online.de
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