Sie haben noch kein Datenschutz-Gütesiegel?
Das Datenschutz-Gütesiegel wird vom Unabhängigen Landeszentrum für
Datenschutz Schleswig-Holstein (http://www.datenschutzzentrum.de/) bundesweit für
informationstechnische Produkte, die für den Einsatz in der Verwaltung
geeignet sind, vergeben. Ausgezeichnet werden IT-Produkte, denen ein Gutachten
bescheinigt, dass sie den strengen Anforderungen des
schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes genügen (weitere Informationen finden Sie hier).
Warum sollte Ihr Produkt ein Datenschutz-Gütesiegel
haben?
- Weil Sie mit der Auszeichnung für datenschutzkonforme
Produkte auf dem Markt werben und somit Ihre Wettbewerbsvorteile durch
Datenschutz nutzen können.
- Weil Ihre Kunden Ihnen vertrauen können, wenn Sie Produkte mit dem
Datenschutzgütesiegel einsetzen.
- Weil die Arbeit ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Vewendung
von Produkten mit dem Datenschutzgütesiegel vereinfacht wird.
Welche Produkte können mit dem Datenschutz-Gütesiegel ausgezeichnet
werden?
- Alle IT-Produkte (Software, Hardware oder eine Kombination hieraus), die
für die Verwaltung in Schleswig-Holstein geeignet sind. Dabei kommt es nicht
darauf an, ob Ihr Produkt dort auch eingesetzt wird. Es reicht aus, dass es
dort eingesetzt werden könnte.
Wie komme Sie zu einem Datenschutz-Gütesiegel für Ihr
Produkt?
- Sie beauftragen als Hersteller- oder Vertriebsfirma Sachverständige mit
der Begutachtung Ihres Produktes.
- Die Sachverständigen führen eine rechtliche und eine technische Prüfung
Ihres Produktes durch und erstellen ein schriftliches Gutachen
- Sie reichen dieses Gutachten zusammen mit dem Antrag auf Zertifizierung
beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz ein.
- Das Datenschutzzentrum erstellt nach Prüfung des Gutachten - wenn keine
Mängel aufgetreten sind - das Datenschutzgütesiegel für zunächst zwei Jahre
aus. Nach Ablauf der zwei Jahre können Sie eine Rezertifizerung
beantragen
Wir unterstützen Sie in allen Schritten zur Erlangung des
Datenschutz-Gütesiegels.
Diplom-Informatiker Werner Hülsmann erhielt als erster Sachverständiger
im süddeutschen Raum vom Unabhängigen Landeszentrum für
Datenschutz Schleswig-Holstein die Anerkennung als Gutachter für
IT-Produkte. Er ist bundesweit der siebte Gutachter, der vom
Datenschutzzentrum die Anerkennung sowohl im Bereich Recht als auch im
Bereich Technik erhielt, so daß er das Gutachten über die
rechtliche und die technische Prüfung erstellen kann! Sie benötigen
also nur einen Gutachter zu Beantragung des Datenschutz-Gütesiegels. Dies
vermindert den für die technische und rechtliche Prüfung sowie für die
Erstellung des Gutachten erforderlichen Aufwand erheblich.
Wollen Sie Ihr bereits fertiges IT-Produkt zertifizieren lassen, beraten wir
Sie welche Schritte zu unternehmen sind. Auf Wunsch prüfen wir vor der
Erstellung eines Gutachtens in einem Datenschutzaudit, ob und wenn ja welche
Änderungen für ein positives Gutachten erforderlich sind.
Planen Sie ein neues Produkt, so erstellen wir Ihnen ein Anforderungsprofil,
mit dessen Hilfe die rechtlichen und technischen Anforderungen zur Erlangung des
Datenschutzgütesiegels bereits bei Planung und Entwicklung des neuen
IT-Produktes berücksichtigt werden können. Dies erspart spätere - meist
aufwendigere - Änderungen und erleichtert die Erstellung des Gutachtens.
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