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Sachverständiger für das

Expert for legal and technical evaluations for the  European Privacy Seal (EuroPriSe)
 

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Was ist das Datenschutz-Gütesiegel?

 

Das Datenschutz-Gütesiegel wird vom Unabhängigen Landeszentrum für Daten­schutz Schleswig-Holstein (http://www.datenschutzzentrum.de/) bundesweit für in­formationstechnische Produkte, die für den Einsatz in der Verwaltung geeignet sind, vergeben. Ausgezeichnet werden IT-Produkte, denen ein Gutachten be­scheinigt, dass sie den strengen Anforderungen des schleswig-holsteinischen Landesdaten­schutzgesetzes genügen.

 

Neben diesem schleswig-holsteinischen Gütesiegel gibt es seit Juni 2007 auch ein Europäisches Datenschutzgütesiegel (European Privacy Seal, EuroPriSe). Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Dienstleistungsseite und direkt auf der EuroPriSe-Website

Wem nützt das Datenschutz-Gütesiegel aus Schleswig-Holstein?

Zum einen den Bürgerinnen und Bürgern, weil sie sich für Produkte entscheiden können, die datenschutzrechltich einwandfrei sind. Verwenden Behörden und Firmen Produkte mit Gütesiegel, dann können ihnen ihre Kunden vertrauen.

Zum anderen den Unternehmen, denn sie können mit der Auszeichnung für daten­schutzkonforme Produkte auf dem Markt werben und somit Wettbewerbsvorteile durch Datenschutz nutzen.

 

Das Gütesiegel dient auch der Verbesserung des Datenschutzes, da hierdurch auch ein echter Anreiz für die Entwicklung und den Einsatz datenschutzgerechter IT-Produkten gegeben wird. Dies ist wiederum eine Grundvoraussetzung für die Verwirklichung von „Datenschutz durch Technik“.

 

Darüberhinaus führt das Datenschutz-Gütesiegel zu einer Vereinfachung der Da­tenschutzkontrolle durch Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragte. Diese müssen sich nicht mehr abstrakt mit der Datenschutzkonformität der mit Gütesiegel ausgezeichneternIT-Produkte beschäftigen, sondern können sich auf die jeweilige Anwendung und das konkrete Umfeld konzentrieren. Auch gesetzlich vorge­schriebene Vorabkontrollen werden einfacher.

Wie erhält eine Firma das Datenschutzgütesiegel für ihr IT-Produkt?

Das Verfahren ist freiwillig und wird auf Initiative der Hersteller- oder Vertriebsfirma begonnen. Die Firma beauftragt Sachverständige ihrer Wahl aus dem Register des Datenschutzzentrum mit der Begutachtung ihres Produkts. Bei der Begutachtung wird eine rechtliche und eine sicherheitstechnische Prüfung des Produkts durchge­führt. Wird ein Gutachter beauftragt, der wie Diplom-Informatiker Werner Hülsmann der Firma Datenschutzconsulting.eu für die Bereiche Recht und Technik anerkannt ist, so re­duziert sich der Aufwand für das Gutachten entsprechend, da nur eine einmalige Einarbeitung in die Produktunterlagen erforderlich ist.

 

Bei der Prüfung werden die Vereinbarkeit des Produkts mit den rechtlichen Vor­schriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Dabei wird besonderer Wert auf das Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit gelegt. Zusammen mit dem schriftlichen Gutachten reicht der Hersteller den Antrag auf Zertifier­zierung beim Datenschutzzentrum ein. Dort wird das Gutachten auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft und – wenn keine Mängel aufgetreten sind – das Gütesiegel für zunächst zwei Jahre erteilt. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültikeitsdauer wird eine Rezertifizierung empfohlen. Der Aufwandr für das Gutachten für diese Rezertifizierung ist im Allgemeinen geringer als für das erste Gutachten, da nur die inzwischen erfolgten Änderungen am Produkt und im rechtlichen Bereich neu bewertet werden müssen.

 

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