Was ist das Datenschutz-Gütesiegel?
Das Datenschutz-Gütesiegel wird vom
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (http://www.datenschutzzentrum.de/) bundesweit für
informationstechnische Produkte, die für den Einsatz in der Verwaltung
geeignet sind, vergeben. Ausgezeichnet werden IT-Produkte, denen ein Gutachten
bescheinigt, dass sie den strengen Anforderungen des
schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes genügen.
Neben diesem schleswig-holsteinischen
Gütesiegel gibt es seit Juni 2007 auch ein Europäisches Datenschutzgütesiegel
(European Privacy Seal, EuroPriSe). Nähere Informationen hierzu finden Sie auf
unserer Dienstleistungsseite und direkt
auf der EuroPriSe-Website
Wem nützt das Datenschutz-Gütesiegel aus
Schleswig-Holstein?
Zum einen den Bürgerinnen und Bürgern, weil
sie sich für Produkte entscheiden können, die datenschutzrechltich einwandfrei
sind. Verwenden Behörden und Firmen Produkte mit Gütesiegel, dann können ihnen
ihre Kunden vertrauen.
Zum anderen den Unternehmen, denn sie
können mit der Auszeichnung für datenschutzkonforme Produkte auf dem Markt
werben und somit Wettbewerbsvorteile durch Datenschutz nutzen.
Das Gütesiegel dient auch der Verbesserung des
Datenschutzes, da hierdurch auch ein echter Anreiz für die Entwicklung und
den Einsatz datenschutzgerechter IT-Produkten gegeben wird. Dies ist wiederum
eine Grundvoraussetzung für die Verwirklichung von „Datenschutz durch Technik“.
Darüberhinaus führt das Datenschutz-Gütesiegel zu
einer Vereinfachung der Datenschutzkontrolle durch Aufsichtsbehörden
und Datenschutzbeauftragte. Diese müssen sich nicht mehr abstrakt mit der
Datenschutzkonformität der mit Gütesiegel ausgezeichneternIT-Produkte
beschäftigen, sondern können sich auf die jeweilige Anwendung und das konkrete
Umfeld konzentrieren. Auch gesetzlich vorgeschriebene Vorabkontrollen
werden einfacher.
Wie erhält eine Firma das Datenschutzgütesiegel
für ihr IT-Produkt?
Das Verfahren ist freiwillig und wird auf
Initiative der Hersteller- oder Vertriebsfirma begonnen. Die Firma beauftragt
Sachverständige ihrer Wahl aus dem Register des Datenschutzzentrum mit der
Begutachtung ihres Produkts. Bei der Begutachtung wird eine rechtliche und eine
sicherheitstechnische Prüfung des Produkts durchgeführt. Wird ein Gutachter
beauftragt, der wie Diplom-Informatiker
Werner Hülsmann der Firma Datenschutzconsulting.eu für die Bereiche Recht und Technik
anerkannt ist, so reduziert sich der Aufwand für das Gutachten
entsprechend, da nur eine einmalige Einarbeitung in die Produktunterlagen
erforderlich ist.
Bei der Prüfung werden die Vereinbarkeit des
Produkts mit den rechtlichen Vorschriften zum Datenschutz und zur
Datensicherheit. Dabei wird besonderer Wert auf das Gebot der Datenvermeidung
und Datensparsamkeit gelegt. Zusammen mit dem schriftlichen Gutachten reicht der
Hersteller den Antrag auf Zertifierzierung beim Datenschutzzentrum ein.
Dort wird das Gutachten auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft und –
wenn keine Mängel aufgetreten sind – das Gütesiegel für zunächst zwei Jahre
erteilt. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültikeitsdauer wird eine Rezertifizierung
empfohlen. Der Aufwandr für das Gutachten für diese Rezertifizierung ist im
Allgemeinen geringer als für das erste Gutachten, da nur die inzwischen
erfolgten Änderungen am Produkt und im rechtlichen Bereich neu bewertet werden
müssen.
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