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Sachverständiger für das

Expert for legal and technical evaluations for the  European Privacy Seal (EuroPriSe)
 

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Datenschutzbeauftr. · DS-Gütesiegel · EuroPriSe

Dienstleistungsangebot Datenschutz

Diplom Informatiker Werner Hülsmann ist seit dem 07.09.2004 beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich/technisch). In dieser Funktion unterstützt er Sie bei der Erlangung des Datenschutz-Gütesiegels des Externer Link Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Seit März 2010 ist Werner Hülsmann als rechtlicher und technischer Gutachter für das Europäische Datenschutzgütesiegel (Expert for legal and technical evaluations for the  European Privacy Seal - Externer Link EuroPriSe) akkreditiert

 
Diese Übersicht können Sie hier auch als PDF-Dater herunterladen: Dienstleistungen im Bereich Datenschutz
  • Datenschutzberatung
    • betrieblicher Datenschutz,
    • datenschutzkonformen betrieblichen Regelungen für die Nutzung von E-Mail und im Internet
    • Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
    • Verarbeitung von Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
    • Verarbeitung der Daten von Kunden und Kundinnen,
    • sichere und datenschutzkonforme Anbindung an das Internet

  • Tätigkeit als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter.
  • Durchführung von Datenschutzaudits
  • Erstellung von Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten für den Betrieb unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 9 BDSG nebst Anlage sowie des Grundschutzhandbuchs des BSI,
  • Erstellung der öffentlichen Verfahrensbeschreibung und der internen Verarbeitungsübersicht
  • Erstellung von Datenschutzgutachten
  • Referententätigkeiten bei Konferenzen und Seminaren,
    (siehe unter Externer Link www.datenschutzwissen.de),
  • Schulung / Coaching /Unterstützung (angehender) betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Schulung / Unterrichtung der Mitarbeiter/innen gemäß § 4g BDSG, auch in Verbindung mit der Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und - soweit vorhanden - in Zusammenarbeit mit der/dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
  • Durchführung von Datenschutzworkshops zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und/oder der Führungskräfte,
  • Anpassung der Altverfahren an das aktuelle Datenschutzrecht

 

Diese Dienstleistung können selbstverständlich durch unsereTätigkeiten im Bereich der IT-Sicherheit ergänzt werden, so dass Sie ein umfassende Dienstleistungsangebot zur Informationssicherheit von uns erwarten dürfen!

Honorar nach Vereinbarung. Schicken Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage mit Aufgabenstellung und wir werden Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

 

Wenn Sie eine konkreter Aufwandsabschätzung möchten, laden Sie bitte den Fragebogen (PDF-Datei)  herunter und senden Sie ihn uns ausgefüllt zu.

 

Unsere grundsätzliche Vorgehensweise zur Einführung des Datenschutzes in einem Unternehmen finden Sie hier als PDF-Datei.

 


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