Sie haben noch kein Datenschutz-Gütesiegel?
Das Datenschutz-Gütesiegel wird vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (http://www.datenschutzzentrum.de/) bundesweit für informationstechnische Produkte, die für den Einsatz in der Verwaltung geeignet sind, vergeben. Ausgezeichnet werden IT-Produkte, denen ein Gutachten bescheinigt, dass sie den strengen Anforderungen des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes genügen (weitere Informationen finden Sie hier).
Warum sollte Ihr Produkt ein Datenschutz-Gütesiegel haben?
Welche Produkte können mit dem Datenschutz-Gütesiegel ausgezeichnet werden?
Wie komme Sie zu einem Datenschutz-Gütesiegel für Ihr Produkt?
Wir unterstützen Sie in allen Schritten zur Erlangung des Datenschutz-Gütesiegels.
Diplom-Informatiker Werner Hülsmann erhielt als erster Sachverständiger im süddeutschen Raum vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein die Anerkennung als Gutachter für IT-Produkte. Er ist bundesweit der siebte Gutachter, der vom Datenschutzzentrum die Anerkennung sowohl im Bereich Recht als auch im Bereich Technik erhielt, so daß er das Gutachten über die rechtliche und die technische Prüfung erstellen kann! Sie benötigen also nur einen Gutachter zu Beantragung des Datenschutz-Gütesiegels. Dies vermindert den für die technische und rechtliche Prüfung sowie für die Erstellung des Gutachten erforderlichen Aufwand erheblich.
Wollen Sie Ihr bereits fertiges IT-Produkt zertifizieren lassen, beraten wir Sie welche Schritte zu unternehmen sind. Auf Wunsch prüfen wir vor der Erstellung eines Gutachtens in einem Datenschutzaudit, ob und wenn ja welche Änderungen für ein positives Gutachten erforderlich sind.
Planen Sie ein neues Produkt, so erstellen wir Ihnen ein Anforderungsprofil, mit dessen Hilfe die rechtlichen und technischen Anforderungen zur Erlangung des Datenschutzgütesiegels bereits bei Planung und Entwicklung des neuen IT-Produktes berücksichtigt werden können. Dies erspart spätere - meist aufwendigere - Änderungen und erleichtert die Erstellung des Gutachtens.
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