Tätigkeitsprofil "Externer Datenschutzbeauftragter"
Kosten - Aufwandsabschätzung
Gerne erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot für unsere Tätikeit als
Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternhmen. Laden Sie hierzu bitte den
Fragebogen
(PDF-Datei) herunter und senden Sie ihn uns ausgefüllt zu oder nehmen
Sie mit uns Kontakt auf
Folgende Tätigkeiten werden im Rahmen unserer Dienstleistung als Externer
Datenschutzbeauftragter von uns übernommen.
1. Tätigkeiten, die sich aus dem BDSG ergeben
"§ 4d Meldepflicht
(6) Zuständig für die Vorabkontrolle ist der Beauftragte für
den Datenschutz. Dieser nimmt die Vorabkontrolle nach Empfang der Übersicht
nach § 4g Abs. 2 Satz 1 vor.
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die
Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz
hin. Zu diesem Zweck kann sich der Beauftragte für den Datenschutz in
Zweifelsfällen an die für die Datenschutzkontrolle bei der verantwortlichen
Stelle zuständige Behörde wenden. Er hat insbesondere
1. die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten
verarbeitet werden sollen, zu überwachen; zu diesem Zweck ist er über Vorhaben
der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig zu
unterrichten,
2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen
Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes
sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen
besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
(2) Dem Beauftragten für den Datenschutz ist von der
verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 genannten Angaben
sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Im Fall des §
4d Abs. 2 macht der Beauftragte für den Datenschutz die Angaben nach § 4e Satz 1
Nr. 1 bis 8 auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar. Im Fall des
§ 4d Abs. 3 gilt Satz 2 entsprechend für die verantwortliche Stelle."
Diese Unterrichtung kann dabei je nach Bedarf durch ein Informationsblatt,
dessen Kenntnisnahme von den Mitarbeiter/innen zu bestätigen ist
und/oder durch einen Datenschutzworkshop bzw. eine Datenschutzschulung
erfolgen.
2. Vorbereitende Tätigkeiten
- Bestandsaufnahme datenschutzrelevanter Dokumente
- Sichtung der Dokumente
- Auflistung der erforderlichen Ergänzungen und Aktualisierungen
- Aktualisierung und Ergänzung dieser Dokumente
- Erstellen eines Formblattes für die Unterrichtung der Mitarbeiter/innen,
- Erstellen eines Formblattes für das Verfahrensverzeichnis
3. Erstellen eines Datenschutzkonzeptes (technische und organisatorische
Maßnahmen zur Datensicherheit)
Das Datenschutzkonzept enthält die unternehmerische Zielsetzung zum
Datenschutz und zur Datensicherheit, die technischen und organisatorischen
Vorgaben und Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen
im Unternehmen sowie konkrete Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur
Datensicherheit und zum Datenschutz. Bei der Erstellung werden
bereits bestehende Regelungen und Maßnahmen berücksichtigt. Das
Datenschutzkonzept gewährleistet bei Umsetzung der vorgesehenen
Maßnahmen und Richtlinien die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen und sorgt so dafür, dass im Unternehmen der Datenschutz und
die Datensicherheit gewährleistet werden kann. Die Verzahnung mit einem
(vorhandenen) IT-Sicherheitskonzept ist dabei ebenso selbstverständlich wie
die Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit des erforderlichen Aufwands.
Gerne erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot für unsere Tätikeit als
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