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Externer DSB

Tätigkeitsprofil "Externer Datenschutzbeauftragter"

Kosten - Aufwandsabschätzung

Gerne erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot für unsere Tätikeit als Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternhmen. Laden Sie hierzu bitte den Fragebogen (PDF-Datei)  herunter und senden Sie ihn uns ausgefüllt zu oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf

 

Folgende Tätigkeiten werden im Rahmen unserer Dienstleistung als Externer Datenschutzbeauftragter von uns übernommen.

1. Tätigkeiten, die sich aus dem BDSG ergeben

"§ 4d Meldepflicht

(6) Zuständig für die Vorabkontrolle ist der Beauftragte für den Datenschutz. Dieser nimmt die Vorabkon­trolle nach Empfang der Übersicht nach § 4g Abs. 2 Satz 1 vor.

 

§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz

(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vor­schriften über den Datenschutz hin. Zu diesem Zweck kann sich der Beauftragte für den Daten­schutz in Zweifelsfäl­len an die für die Datenschutzkontrolle bei der verantwortlichen Stelle zustän­dige Behörde wenden. Er hat insbesondere

   1. die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezo­gene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen; zu diesem Zweck ist er über Vorhaben der automa­tisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig zu unterrich­ten,

   2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maß­nahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Daten­schutz und mit den je­weiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu ma­chen.

(2) Dem Beauftragten für den Datenschutz ist von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Im Fall des § 4d Abs. 2 macht der Beauftragte für den Datenschutz die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 auf Antrag jedermann in ge­eigneter Weise verfügbar. Im Fall des § 4d Abs. 3 gilt Satz 2 entsprechend für die verant­wortliche Stelle."

Diese Unterrichtung kann dabei je nach Bedarf durch ein Informationsblatt, dessen Kennt­nisnahme von den Mit­arbeiter/innen zu bestätigen ist und/oder durch einen Da­tenschutzworkshop bzw. eine Datenschutzschulung erfolgen.

2. Vorbereitende Tätigkeiten

  1. Bestandsaufnahme datenschutzrelevanter Dokumente
  2. Sichtung der Dokumente
  3. Auflistung der erforderlichen Ergänzungen und Aktualisierungen
  4. Aktualisierung und Ergänzung dieser Dokumente
  5. Erstellen eines Formblattes für die Unterrichtung der Mitarbeiter/innen,
  6. Erstellen eines Formblattes für das Verfahrensverzeichnis

3. Erstellen eines Datenschutzkonzeptes
(technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit)

Das Datenschutzkonzept enthält die unternehmerische Zielsetzung zum Daten­schutz und zur Datensicherheit, die technischen und organisatorischen Vorgaben und Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen im Unternehmen sowie konkrete Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Datensi­cher­heit und zum Daten­schutz. Bei der Erstellung werden bereits bestehende Re­ge­lun­gen und Maßnahmen berücksichtigt. Das Datenschutzkonzept gewährleist­et bei Um­setzung der vorgesehenen Maßnahmen und Richtlinien die Einhaltung der da­ten­schutzrechtlichen Bestimmungen und sorgt so dafür, dass im Unterneh­men der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden kann. Die Ver­zahnung mit einem (vorhandenen) IT-Sicherheitskonzept ist dabei ebenso selbst­verständlich wie die Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit des erforderlichen Aufwands.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot für unsere Tätikeit als Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternhmen. Laden Sie hierzu bitte den Fragebogen (PDF-Datei)  herunter und senden Sie ihn uns ausgefüllt zu oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 


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